Aktuelles
Hier finden Sie alle Neuigkeiten rund um die Genossenschaft. Hier bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Wegfall der Umlagefähigkeit der Kabelgebühren ab 01.07.2024
Sehr geehrte Mieter,
mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bezweckt der Gesetzgeber unter anderem freie Entscheidungsmöglichkeiten des Endnutzers bei der Auswahl der von ihm benutzten Dienste.
Dies betrifft auch die Benutzung des Kabelfernsehens in unseren Wohnungen. Über viele Jahre hinweg war es uns möglich Ihnen den Kabelanschluss pauschal für eine geringe Gebühr über die kalten Betriebskosten abzurechnen. Diese Möglichkeit entfällt durch die Änderung des Gesetzes. Ab dem 01.07.2024 dürfen wir diese Gebühren nicht mehr mit der monatlichen Miete einziehen. Der Gesetzgeber will so vermeiden, dass Mieter benachteiligt werden, die den Anschluss nicht nutzen. Infolgedessen haben wir den Vertrag mit dem Kabelanbieter Pyür außerordentlich kündigen müssen.
Da uns bewusst ist, dass der Kabelanschluss bei vielen unserer Mieter auch weiterhin nachgefragt sein wird, haben wir nun eine Anschlusslösung finden können. Dem Unternehmen Pyür wird weiterhin gestattet die gut ausgebauten Kabelnetze in unseren Häusern zu betreiben. Es wird jedem unserer Mieter Einzelverträge anbieten, die auf freiwilliger Basis direkt mit Pyür geschlossen werden können. Hierbei konnten wir in Ihrem Interesse günstige Rahmenbedingungen aushandeln. Pyür wird Ihnen den Kabelanschluss für monatlich 7,50 € netto anbieten. Die Entscheidung, ob Sie Kabelfernsehen empfangen wollen oder nicht, liegt, wie oben beschrieben, bei Ihnen. Sollten Sie sich gegen einen Einzelvertrag mit Pyür entscheiden, wird Ihr Anschluss abgeschaltet.
Ihre Miethöhe bleibt aus Vereinfachungsgründen unverändert. Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt, wie gewohnt, in der nächsten Betriebskostenabrechnung im Mai 2025. Hier werden die Kabelgebühren dann nur noch bis zum 30.06.2024 abgerechnet.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Riediger
Hauptamtlicher Vorstand
Steigende Kosten für Wärme
Den täglichen Nachrichten können Sie entnehmen, dass die Preise für Gas in letzter Zeit deutlich gestiegen sind. Dies hat auch einen Einfluss auf die von den Stadtwerken Barth aufgerufenen Fernwärmepreise und somit auf Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung.
Die Staatliche Gaspreisumlage wurde vor kurzem gestoppt. Somit konnten zwar Erhöhungen ab dem 01.10.2022 vermieden werden, jedoch stehen Preissteigerungen aufgrund stark gestiegener Einkaufpreise ab dem 01.01.2023 an. Es ist dann mit einer deutlichen Steigerung der Preise zu rechnen.
Aus diesem Grund empfehlen wir dringend allen Mietern mit Fernwärme- aber auch Gasversorgung Ihre Vorauszahlungen auf freiwilliger Basis anzupassen. Sie verteilen die Last so über einen längeren Zeitraum und vermeiden eine hohe Nachzahlung zum Zeitpunkt der Heiz- und Betriebskostenabrechnung im Juni.
Informationen zur Mülltrennung
Sehr geehrte Mitglieder,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Mülltrennung sowie die ordnungsgemäße Entsorgung des Mülls gemäß Punkt VI der aktuell geltenden Hausordnung durch alle Haushalte gewissenhaft zu erfolgen hat.
Leider mussten wir zuletzt häufig feststellen, dass einige Mieter dies nicht berücksichtigen. Wir fordern daher alle Mieter auf folgende Dinge zu berücksichtigen:
1. Die Mülltrennung nach Gelber, Blauer, Grauer und Brauner Tonne ist unbedingt einzuhalten. Genauere Informationen zur Trennung des Mülls erhalten Sie durch den demnächst verteilten Abfallkalender für das Jahr 2021 sowie auf unserer Homepage.
2. Achten Sie bei der Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen darauf, dass diese zu zerkleinern sind, um so Kapazitäten zu sparen.
3. Sperrmüll ist weiterhin bei der Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen anzumelden. Eine entsprechende Anmeldekarte liegt dem Abfallkalender bei. Um zu vermeiden, dass die Sperrmüllhaufen stetig „wachsen“, ist es wichtig, dass der Sperrmüll maximal einen Tag vor dem Abholtermin an die Straße gestellt wird.
4. Baustoffe, Elektroschrott, Möbel etc. sind nicht im Hausmüll zu entsorgen.
Wir möchten an alle Mieter appellieren diese Punkte zu berücksichtigen. Eine gewissenhafte Mülltrennung ist ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt der Umwelt, den jeder Mieter ohne großen Aufwand umsetzen kann. Da Müllentsorgungskosten (auch die entstandenen Mehrkosten durch unsachgemäße Entsorgung) auf Ihre Betriebskosten umgelegt werden, wird auch Ihr Geldbeutel geschont, wenn alle Mieter diese Punkte befolgen.
Unter nachfolgendem Link erhalten Sie eine Auflistung welche Abfallart in welcher Tonne zu entsorgen ist. Der Umwelt zu liebe bitten wir alle Mieter darum, sich an diese Vorgaben zu halten.
Wohnungsangebote Immobilienscout24.de
Zukünftig werden Sie Wohnungsangebote unserer Genossenschaft auch im Portal Immobilienscout24.de finden können. Sofern Sie auf Wohnungssuche sind, schauen Sie gerne einmal vorbei. Natürlich können Sie aber auch, wie gewohnt, direkt Kontakt mit der Geschäftsstelle aufnehmen.